Professionelle Personen-Schadensberechnungen mittels LEONARDO©

Schadensberechnungen sind sehr anspruchsvoll und komplex. Sie überzeugen, wenn sie auf Tatsachen beruhen und umfassend belegt und begründet sind. Gerne übernehmen wir das für Sie und beraten, unterstützen und vertreten Sie je nach Bedarf auch gegenüber Versicherungen zu einem vorteilhaften Kosten- und Nutzenverhältnis (vgl. hierzu unsere Prozessphasen).

«Judex non calculat»

Der im antiken Rom geläufige Rechtssatz «Der Richter rechnet nicht» bedeutet, dass der Entscheidungsträger nicht die Argumente zählt, sondern sie nach ihrem Gehalt abwägt und hernach überzeugende Schlüsse daraus zieht. Weshalb sollten Juristen oder gar geschädigte Personen aufwändige Schadens-berechnungen auf sich nehmen?

Wir übernehmen das gerne für Sie und bieten Ihnen erfolgsversprechende Entscheidungsgrundlagen und zeigen zugleich allfällige Chancen und Risiken auf. Unsere Arbeit orientiert sich an den massgeblichen und anwendbaren gesetzlichen Grundlagen sowie der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. Wir garantieren Ihnen vollständige und rechtlich vertretbare Lösungen. Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch Abklärungen und aussergerichtliche Verhandlungen oder empfehlen bei Bedarf die Mandatierung einer oder eines auf dem angesprochenen Rechtsgebiet ausgewiesenen und erfahrenen Rechtsanwältin oder Rechtsanwalts.

Unsere Dienstleistungen

Ihre Herausforderungen

Unsere Lösungen

Wir erstellen vollständige, rechtlich vertretbare sowie  ausgewiesene und nachvollziehbar begründete sowie belegte Schadens- und Regresswertberechnungen inklusive Berechnungsvarianten und übernehmen auf Wunsch auch Abklärungen sowie die Geltendmachung und Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen und Haftpflichtigen für ...

… mit Hinweisen auf Gesetz, Rechtsprechung und einschlägige Literaturen.

Schadensberechnungen sind gemeinhin sehr anspruchsvoll und komplex. Bei Invaliditäten umfasst eine Berechnung mehrere Seiten und erfordert fundiertes Wissen im Koordinations- und Ausgleichsrecht. Die Berechnungen enthalten Diagramme, welche die Berechnung der einzelnen Schadenspositionen einfach nachvollziehbar machen. Wir nehmen keine Aufträge von Privat- und Haftpflichtversicherer an. Wir schützen uns damit vor Abhängigkeiten und setzen uns dadurch keinen Interessenkollisionen aus.
Wir empfehlen Schadensberechnungen nicht erst am Schluss eines Verfahrens, sondern gleich zu Beginn eines Personenschadens. Dadurch können Verfahrensentwicklungen besser eingeschätzt und beeinflusst werden. Durch rechtzeitiges und proaktives Agieren auf mögliche oder drohende Risiken und Hindernisse, wie beispielsweise Verjährungen und Verwirkungen durch verspätete Anspruchstellungen und dgl., kann zusätzlicher wirtschaftlicher Schaden vermieden werden. Auch hier gilt: «Vorbeugen ist besser als Heilen» und «wer keine Pläne hat, muss sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt, als er will».

Zweitmeinungen von schadensberechnung.ch erweitern den Blickwinkel, geben ein neutrales Feedback, bereichern das Argumentarium und geben Sicherheit.
Wir sind u. a. stets mit der aktuellsten Version des bewährten und allgemein anerkannten Personenschadensberechnungsprogramm Leonardo© ausgerüstet und damit in der Lage, auch sehr komplexe Schadensberechnungen in verhältnismässig kurzer Zeit einfach nachvollziehbar zu erstellen. Das Bundesgericht hat der genannten Software im Urteil 4A_433/2013 vom 15. April 2014 E. 2.2 ein wissenschaftlicher Wert zugesprochen.
Zudem bedienen wir uns zahlreicher eigener Excelsheets mit hinterlegten Eckdaten aus dem Sozialversicherungsrecht (Rentenskalen, Beitragsskalen etc.) und Statistiken des BfS (Lohn- und Kostenentwicklungen etc.), welche wir laufend aktualisieren und weiterentwickeln. Sie ergänzen das Personenschaden-Berechnungsprogramm Leonardo© ideal und begründen oder erleichtern zumindest künftige Entwicklungen und Tendenzen aufzuzeigen. Letztlich dienen sie der Orientierung in bestimmten Tat- und Rechtsfragen und machen Beratungs- und Erläuterungsgespräche effizient und effektiv. Gewisse Excelsheets stellen wir Ihnen – unabhängig von einem Auftrag – kostenlos zur Verfügung (vgl. untenstehende Blogs). Andere Tools stellen wir gegen einen Unkostenbeitrag gerne zur Verfügung.

Die Regresswertberechnungen weisen den Direktschaden und die schadensausgleichenden Leistungen von Sozial- und Privatversicherern detailliert und grafisch nachvollziehbar aus. In der Praxis werden Regresse leider immer noch viel zu häufig vernachlässigt und unterlassen. Ein leuchtendes Beispiel hierzu ist die Arbeitslosenversicherung. Obwohl sie nach Art. 72 ATSG ein integrales Regressrecht besitzt, war in den zahllos gesehenen Haftpflichtfällen keine einzige Regressforderung von ihr zu finden, obschon  ihr Ansprüche zweifellos zugestanden wären.

Gerne übernehmen wir die Regressbewirtschaftung und Regressbearbeitung für Arbeitgeber, Sozialversicherer und Privatversicherer etc. Aufträge von Haftpflichtversicherungen nehmen wir zur Vermeidung von Interessenkollisionen nicht an.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen im Haftpflicht- und Versicherungsrecht unabhängig.

Daniela Kugler arbeitet seit über zehn Jahren im Schadendienst einer Privatversicherung und reguliert im Teilzeitpensum allerlei Ersatzansprüche aus Sachschäden.

Reto Menzi besitzt eine über 30-jährige Erfahrung in der Bearbeitung komplexer (Personen-)Schadenfälle und war für verschiedene Privatversicherer und Anwälte tätig. Aktuell arbeitet er im Teilzeitpensum für die Leonardo Productions AG sowie eine Anwaltskanzlei in Glarus und Uznach. Er ist eidg. dipl. Versicherungsfachmann und dipl. Sozialversicherungsfachmann und besitzt das CAS in Haftpflicht- und Versicherungsrecht.

Auf Wunsch gibt die schadensberechnung.ch zusätzliche Referenzen und Verbindungen bekannt, u. a. auch von bereits bestehenden Kundenbeziehungen.

Wir stehen für fachliche Kompetenz, Schweizerische Präzision und Qualität sowie Zuverlässigkeit.

Unsere Prozessphasen

1

1.
Beratungsgespräch

Ein erstes Beratungsgespräch ist kostenlos. Es dient auf pauschaler und unverbindlicher Ebene der Evaluation von gegenseitigen Bedürfnissen und Erwartungen. Vor einer Beauftragung empfiehlt sich allenfalls eine Entbindung von Amts- und Berufsgeheimnissen. Aufgrund des Erstgesprächs können wir den mutmasslichen Aufwand abschätzen und Sie über die mutmasslichen Kostenfolgen informieren.
Sie entscheiden alsdann über eine Beauftragung und deren Umfang sowie über Entbindungen von Amts- und Berufsgeheimnissen, d. h. eine Ermächtigung zu Akten-einsichten und dgl.

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2.
Aktenstudium

Wie fast überall liegt «der Teufel» im Detail. Mit wagen Vermutungen, blossen Behauptungen, spekulativen Hypothesen und Mutmassungen lässt sich kein Schuldner und schon gar kein Richter überzeugen. Nur umfassende Einblicke in die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse ermöglichen exakte und zuverlässige Schadens-, Koordinations- und Regresswertberechnungen. Üblicherweise stellen uns die Auftraggeber ihre vollständigen Akten zur Verfügung oder bedienen uns mit einer detaillierten Zusammenfassung. Für unsere Arbeit verrechnen wir nach Abschluss des Auftrages je nach Komplexitätsgrad einen Ansatz von maximal CHF 125.00 pro Stunde. In der Regel verlangen wir keine Kostenvorschüsse.

3

3.
Analyse

Wir studieren die Akten, erstellen eine Zusammenfassungen der relevanten Daten und zeichnen allfällige Lücken, d. h. fehlende Belege und Dokumente sowie Informationsdefizite etc. auf. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, die Akten zu vervollständigen, allfällige Informationslücken zu schliessen oder eine Berechnung anhand der vorhandenen Akten in Auftrag zu geben. Sie können uns bei Bedarf auch zusätzlich für spezifische Abklärungen (Verletztenbesuche, Lokalaugenscheine, Einholen von Arztberichten und dgl.) beauftragen. Je nach Verfahrensstand erstellen wir danach vorläufige Zwischen- oder Schlussabrechnungen. Unsere Arbeit kostet CHF 125.00 pro Stunde, wobei üblicherweise im Voraus ein maximaler Kostenrahmen vereinbart wird.

4

4.
Schadensberechnung

Wir erstellen innert nützlicher Frist oder auf einen vereinbarten Zeitpunkt hin eine umfassende Schadensberechnung oder – je nach Auftrag – oder mehrere Berechnungsvarianten und unterbreiten Ihnen unsere Lösung/en im Entwurf mit Erläuterungen, Erwägungen und Begründungen sowie den Beweismitteln. Sie erhalten dadurch die Möglichkeit, Fragen zu stellen und/oder besondere Wünsche und Korrekturen anzubringen. Anschliessend bereinigen und finalisieren wir die Berechnung. Der Auftraggeber entscheidet danach, ob er die Verhandlung selbst übernehmen oder uns zusätzlich mit der Geltendmachung und die Verhandlungen mandatieren will. Für unseren Aufwand verrechnen wir CHF 125.00 pro Stunde mit einem im Voraus vereinbarten maximalen  Kostenrahmen.

Software Experte

Wir erstellen und unterhalten für unsere Kunden auf Basis von Excel voll- oder teilautomatisierte Tools / Sheets z. B. für interaktive Arbeitsprozesse,  wiederkehrende Reportings und dgl., welche sie nach deren Erstellung selbst bedienen, erweitern und per Knopfdruck auswerten  können.

Für kleinere Schadensberechnungen, wie z. B. für vorübergehende Schadensberechnungen, die Anrechnungen von temporären Versicherungsleistungen, Lohnfortzahlungen und Lohnnachgenüsse von Arbeitgebern,  oder für Kapitalisierungen von Nutzniessungen, Wohnrechten, Zinsrechnungen,  Unterhaltsansprüchen etc., bedienen wir uns des capitalisators© aus dem Hause der Leonardo-Productions AG oder eigener Berechnungsdateien. 

Unser Blog

Die Beiträge befassen sich mit Aktualitäten und Entwicklungen im Personenschadenrecht. Sie sind als bereichernde Informationsquelle gedacht. 

Anekdote aus der Schadenpraxis

Sinnlos teure Leerläufe Sachverhalt: 2017 erlitt ein Arbeitnehmer unverschuldet einen Unfall und verlor dabei sein Leben. Er hinterliess eine Ehefrau und drei Kleinkinder. Die Witwe meldete den Fall ihrer Rechtschutzversicherung, die sich an die zuständige Haftpflichtversicherung wandte mit der Bitte, den Versorgungsschaden zu berechnen, weil sie weder über das erforderlich Know How noch über die […]

Weshalb schadensberechnung.ch?

Was kann unternommen werden, wenn ein Schadenfall eintritt? Grundsätzlich ist es ratsam, sich bei einem Schadenfall umgehend Klarheit über die Sach- und Rechtslage zu verschaffen und rechtzeigt professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Gewisse verhängnisvolle Fristen beginnen bereits am Unfalltag zu laufen. Daher ist stets sofortiges Handeln angezeigt, unter Umständen auch zur Beweissicherung. Daher empfehlen […]

Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Invalidität

Was bedeuten und beinhalten die Begriffe und worin unterscheiden sie sich? Nachstehend wird darauf eingegangen und auch die praktischen Unterschiede zwischen der Praxis im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht aufgezeigt. Die Begriffe sind in Artikel 6 bis Artikel 8 des Bundegesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) wie folgt definiert:   Art. 6 ATSG – Arbeitsunfähigkeit […]

Unser Team

Reto Menzi

Geschäftsführer

Daniela Kugler

Assistentin

Larissa Menzi

Social Media Expertin

Unsere Referenzen

Das sagen unsere Kunden über uns

K. K. Dokania WordPress Dev.

A small river named Duden flows by their place and supplies it with the necessary regelialia. It is a paradisematic .

Amelia Ava WordPress Dev.

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Ihre Kontaktmöglichkeiten

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