Schadensberechnungsbeispiel – Todesfall / Tötung

Statistisch werden tödliche Verkehrsunfälle von Jahr zu Jahr weniger. Dennoch bleibt jeder Todesfall einer zu viel. Wer weiss, wenn die Technik weiterhin so fortschreitet, wie bis anhin, vielleicht kommunizieren die Motorfahrzeuge in einigen Jahren miteinander und können so Verkehrsunfälle vollends vermeiden. Alsdann sind menschliches Versagen und durch Menschen gesetzte Gefahren endlich aus der Welt geschaffen. Es bleibt gleichzeitig zu hoffen, dass die Technik dereinst so vollkommen ist, dass auch technische Mängel ausgeschlossen werden können.

Bis dahin wird es Todesfälle geben und bis dahin werden auch Menschen ihre Liebsten durch einen Schicksalsschlag verlieren. Abgesehen vom immateriellen Leid hinterlässt ein solches Ereignis auch den Verlust von Versorgungen. Solange werden auch Schadensberechnungen gefordert und benötigt, obwohl kein Geld dieser Welt den Verlust der Gesundheit oder eines Lebens zu ersetzen vermag.  

Wird ein Todesfall durch einen Dritten verursacht, sind die Schäden so konkret wie möglich zu beziffern, zu begründen und soweit möglich auch zu belegen. Die Verursachung eines Schadens hat nicht immer mit einem Verschulden der Drittperson zu tun. Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist vor allem eine grundsätzliche Haftung.

Anhand eines fiktiven Beispiels, das sich an der Praxis orientiert und so realitätsnah wie möglich dargestellt ist, wird Ihnen in einem Pdf-Dokument eine konkrete Schadensberechnung als Folge eines Todesfalles bzw. einer Tötung vorgestellt. Daraus ersehen Sie, wie komplex eine solche Berechnung sein kann. Auf dem Dokument fehlen die erforderlichen Begründungen. Sie sind lediglich in Form einer Checkliste angetönt.

Übrigens: Von Anspruchsstellern wird rechtlich eine umfassende und möglichst konkrete und belegte Bezifferung des wirtschaftlichen Schadens verlangt. Die Aufwände für eine solche Schadensberechnung sind unseres Erachtens in jedem Falle – also auch bei einer reduzierten Haftung, beispielsweise bei einem mitwirkenden Selbstverschuldens der verunfallten Person – in vollem Umfange vom Haftpflichtigen zu ersetzen, weil eine reduzierte Haftung mit den heutigen Hilfsmitteln keinen zusätzlichen Berechnungsaufwand generiert.  

Falls Sie Fragen im Zusammenhang mit einem Personenschaden, mit einer Versorgung aus Erwerb oder aus Haushalt- und Familienarbeit, zu Kosten der versuchten Heilung, zu Bestattungskosten, zu Genugtuungen (im Volksmund häufig unzutreffend «Schmerzensgeld» genannt) etc. oder Schwierigkeiten in der Verständigung mit Versicherungen haben, können Sie uns sogleich kontaktieren. Geben Sie nachstehend Ihre Koordinaten an und wir werden uns so rasch als möglich bei Ihnen melden.  Eine erste Beratung ist kostenlos.

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