Schadensberechnungsbeispiel – Invalidität

Glücklicherweise führen die meisten Unfälle nicht zu einer Invalidität, sie haben aber sehr häufig einen wirtschaftlichen Schaden zur Folge. Der Schaden kann in verschiedenen Eigenschaften bestehen. Zunächst geht es um die Kosten der Heilung (Arztbehandlung, Spital, Operationskosten etc.). Sodann steht häufig auch ein Erwerbsausfall, eine Einschränkung im Haushalt und der Familienarbeit in Frage. Bei schweren Verletzungsfolgen kann der Schaden zusätzlich auch in einem Pflege- und Betreuungsaufwand bestehen. Schliesslich gilt es, den Anspruch auf eine Genugtuung zu prüfen.

Wird der Schaden durch einen Dritten verursacht, sind die Schäden so konkret wie möglich zu beziffern, zu begründen und soweit möglich auch zu belegen. Die Verursachung eines Schadens hat nicht immer mit einem Verschulden der Drittperson zu tun. Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist vor allem eine grundsätzliche Haftung.

Anhand eines fiktiven Beispiels, das sich an der Praxis orientiert und so realitätsnah wie möglich ist, wird Ihnen in einem Pdf-Dokument eine konkrete Schadensberechnung vorgestellt. Daraus ersehen Sie, wie komplex eine solche Berechnung sein kann. Auf dem Dokument fehlen die erforderlichen Begründungen. Sie sind lediglich in Form einer Checkliste angetönt.

Übrigens: Von Anspruchsstellern wird rechtlich eine umfassende und möglichst konkrete und belegte Bezifferung des wirtschaftlichen Schadens verlangt. Die Aufwände für eine solche Schadensberechnung sind unseres Erachtens in jedem Falle – also auch bei einer reduzierten Haftung, beispielsweise bei einem mitwirkenden Selbstverschuldens der verunfallten Person – in vollem Umfange vom Haftpflichtigen zu ersetzen, weil eine reduzierte Haftung mit den heutigen Hilfsmitteln keinen zusätzlichen Berechnungsaufwand generiert.  

Falls Sie Fragen im Zusammenhang mit einem Personenschaden, mit einer Verdiensteinbusse, mit Einschränkungen im Haushalt und in der Familienarbeit, zu Pflege- und Betreuungsaufwänden, Genugtuungen (im Volksmund häufig unzutreffend «Schmerzensgeld» genannt) etc. oder Schwierigkeiten in der Verständigung mit Versicherungen haben, können Sie uns sogleich kontaktieren. Geben Sie nachstehend Ihre Koordinaten an und wir werden uns so rasch als möglich bei Ihnen melden.  Eine erste Beratung ist kostenlos.

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