Das stufenlose Rentensystem – Revision des IVG voraussichtlich per 01.01.2022

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (WEIV) wird das IVG voraussichtlich per 01.01.2022 revidiert. Es hat zum Ziel, die Eingliederung zu verstÀrken, die Begleitung von versicherten Personen zu intensivieren und vor allem InvaliditÀten noch hÀufiger zu vermeiden. Nebst einer Vereinheitlichung von AbklÀrungen und medizinischen Gutachten werden u. a. die Revisionsvoraussetzungen neu geregelt und das heutige Rentenmodell durch ein stufenloses System ersetzt.

Zwar sind noch nicht alle Detailfragen geklĂ€rt. So liegt beispielsweise die Verordnung erst im Entwurf vor. Um trotzdem die voraussichtlichen Auswirkungen des stufenlosen Rentensystems aufzuzeigen, haben wir ein Excelsheet kreiert, das die VerĂ€nderungen von IV-Renten ausweist und u. a. auch die Übergangsbestimmungen in der IV und der beruflichen Vorsorge (BV) bei vorbestandenen Renten berĂŒcksichtigt. Mit wenigen Eingaben können Sie sich ĂŒber die bevorstehende Revision ein konkretes Bild machen. 

Sie erhalten die 166 KB grosse Exceldatei, die einfach und benutzerfreundlich bedient und mehrfach verwendet werden kann, kostenlos per E-Mail, sobald Sie uns nachstehend Ihre Koordinaten mitteilen.

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