Das stufenlose Rentensystem – Revision des IVG voraussichtlich per 01.01.2022

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (WEIV) wird das IVG voraussichtlich per 01.01.2022 revidiert. Es hat zum Ziel, die Eingliederung zu verstärken, die Begleitung von versicherten Personen zu intensivieren und vor allem Invaliditäten noch häufiger zu vermeiden. Nebst einer Vereinheitlichung von Abklärungen und medizinischen Gutachten werden u. a. die Revisionsvoraussetzungen neu geregelt und das heutige Rentenmodell durch ein stufenloses System ersetzt.

Zwar sind noch nicht alle Detailfragen geklärt. So liegt beispielsweise die Verordnung erst im Entwurf vor. Um trotzdem die voraussichtlichen Auswirkungen des stufenlosen Rentensystems aufzuzeigen, haben wir ein Excelsheet kreiert, das die Veränderungen von IV-Renten ausweist und u. a. auch die Übergangsbestimmungen in der IV und der beruflichen Vorsorge (BV) bei vorbestandenen Renten berücksichtigt. Mit wenigen Eingaben können Sie sich über die bevorstehende Revision ein konkretes Bild machen. 

Sie erhalten die 166 KB grosse Exceldatei, die einfach und benutzerfreundlich bedient und mehrfach verwendet werden kann, kostenlos per E-Mail, sobald Sie uns nachstehend Ihre Koordinaten mitteilen.

teilen:

Weitere Beiträge

Anekdote aus der Schadenpraxis

Sinnlos teure Leerläufe Sachverhalt: 2017 erlitt ein Arbeitnehmer unverschuldet einen Unfall und verlor dabei sein Leben. Er hinterliess eine Ehefrau und drei Kleinkinder. Die Witwe

Weshalb schadensberechnung.ch?

Was kann unternommen werden, wenn ein Schadenfall eintritt? Grundsätzlich ist es ratsam, sich bei einem Schadenfall umgehend Klarheit über die Sach- und Rechtslage zu verschaffen

Schreiben Sie uns