Im Rahmen der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (WEIV) wird das IVG voraussichtlich per 01.01.2022 revidiert. Es hat zum Ziel, die Eingliederung zu verstärken, die Begleitung von versicherten Personen zu intensivieren und vor allem Invaliditäten noch häufiger zu vermeiden. Nebst einer Vereinheitlichung von Abklärungen und medizinischen Gutachten werden u. a. die Revisionsvoraussetzungen neu geregelt und das heutige Rentenmodell durch ein stufenloses System ersetzt.
Zwar sind noch nicht alle Detailfragen geklärt. So liegt beispielsweise die Verordnung erst im Entwurf vor. Um trotzdem die voraussichtlichen Auswirkungen des stufenlosen Rentensystems aufzuzeigen, haben wir ein Excelsheet kreiert, das die Veränderungen von IV-Renten ausweist und u. a. auch die Übergangsbestimmungen in der IV und der beruflichen Vorsorge (BV) bei vorbestandenen Renten berücksichtigt. Mit wenigen Eingaben können Sie sich über die bevorstehende Revision ein konkretes Bild machen.
Sie erhalten die 166 KB grosse Exceldatei, die einfach und benutzerfreundlich bedient und mehrfach verwendet werden kann, kostenlos per E-Mail, sobald Sie uns nachstehend Ihre Koordinaten mitteilen.